Österreich 2026
Länderprüfung Energiepolitik
Über diesen Bericht
Regierungshandeln ist entscheidend, um eine sichere und nachhaltige Energiewende zu gewährleisten. Die Energiepolitik ist nicht nur für den Energiesektor von wesentlicher Bedeutung, sondern auch für die Erfüllung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Zielsetzungen. Die Regierungen müssen nicht nur den spezifischen Erfordernissen ihres jeweiligen Landes gerecht werden, sondern auch den regionalen Kontext berücksichtigen und zur Bewältigung globaler Herausforderungen beitragen. Vor diesem Hintergrund führt die Internationale Energieagentur (IEA) Länderprüfungen (Energy Policy Reviews) durch, um die Regierungen dabei zu unterstützen, die Wirkungskraft ihrer Energie- und Klimapolitik zu erhöhen.
Dieser Prüfbericht wurde in Partnerschaft mit der österreichischen Bundesregierung erarbeitet und stützt sich auf das umfassende Fachwissen der IEA und Beiträgen von Experten aus den IEA-Mitgliedsländern. Er erörtert die drängendsten energiepolitischen Herausforderungen für Österreich und empfiehlt mögliche Lösungsansätze, basierend auf internationalen best practices. Außerdem werden Bereiche aufgezeigt, in denen Österreich anderen Ländern als Vorbild für eine sichere Transformation hin zu einer klimafreundlichen Energieversorgung dienen kann. Darüber hinaus leistet der Bericht einen Beitrag zum länderübergreifenden Austausch von best practices, der dazu dient, das gegenseitige Lernen, die Konsensbildung und den politischen Willen für eine nachhaltige und bezahlbare Energiezukunft zu stärken.
Online-Inhaltsverzeichnis
Key recommendations
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Österreich hat sich äußerst ambitionierte Energie- und Klimaziele gesetzt, insbesondere Netto-Null-Emissionen bis 2040 sowie einen Anteil von 100% erneuerbarer Energie an der nationalen jährlichen Strombilanz bis 2030. Die bisherigen Fortschritte lassen jedoch darauf schließen, dass das aktuelle Reduzierungstempo zur Erreichung dieser Ziele nicht ausreicht. Dieser Rückstand hat in Verbindung mit der Einstellung wichtiger Förderprogramme aufgrund von Haushaltseinsparungen zu Unsicherheit bei den wichtigsten Stakeholdern geführt. Wenn Österreich seine Ziele, Umsetzungsmechanismen und verfügbaren finanziellen Ressourcen nicht konsequent aufeinander abstimmt, läuft die Gefahr, dass die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit seiner Energiewende-Politik untergraben wird.
Zur Bewältigung dieser Herausforderungen muss Österreich für realistische Umsetzungsstrategien und eine angemessene Finanzierung seiner Klima- und Energieziele sorgen. Dies erfordert eine umfassende Neubewertung des Energiebedarfs, des erforderlichen Infrastrukturausbaus, der voraussichtlichen Finanzierungskapazitäten sowie der Arbeitskapazitäten. Politische Entscheidungsträger sollten sicherstellen, dass die Ziele und Aktionspläne auf aktuellen Daten basieren und dass jeder Bereich des Energiesystems – Erzeugung, Infrastruktur und Endverbrauch – über konkrete, umsetzbare Maßnahmen verfügt, die durch entsprechende Ressourcen unterstützt werden.
Finanzierungsmechanismen für die Dekarbonisierung sollten gestrafft und konsolidiert werden, um Wirkung und Planungssicherheit zu maximieren, insbesondere in Sektoren mit langfristigem Investitionsbedarf. Die Fördermittel sind derzeit auf verschiedene Programme mit unterschiedlichen Vorschriften und Zeitplänen verteilt, was für die Empfänger zu übermäßiger Komplexität und Ineffizienzen führt. Eine Bündelung der Fördermittel in weniger, dafür umfassendere Mehrjahresprogramme mit klaren Zielen und einheitlichen Kriterien würde den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Planungssicherheit erhöhen. Vereinfachte Verwaltungs- und Förderrahmen würden Investoren zugutekommen, Projekte beschleunigen und die Effizienz der öffentlichen Ausgaben erhöhen. Die Einbindung von Interessensträgern in einen transparenten Prozess sowie klare Signale über künftige Fördermaßnahmen würden Vertrauen und Engagement stärken und den Fortschritt beschleunigen.
Konkret bedeutet eine bessere Abstimmung, die Finanzplanung und Politikgestaltung so zu verzahnen, dass der Umfang und Zeitpunkt der Unterstützung mit der Einführung CO2-armer Technologien und naturbasierter Lösungen im Einklang stehen. Eine regelmäßige Überwachung von Schlüsselindikatoren wie der Ausbaugeschwindigkeit erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz würde es den politischen Entscheidungsträgern ermöglichen, die Umsetzungsmechanismen bei Bedarf anzupassen. Durch die Abstimmung der Ziele mit den realen Rahmenbedingungen, den verfügbaren finanziellen Ressourcen und den Umsetzungsmechanismen kann Österreich einen berechenbaren und wirksameren Pfad zur Erreichung seiner Klimaziele einschlagen – zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft.
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Die rasche Annahme entsprechender primär- und sekundärrechtlicher Vorschriften ist unerlässlich, um einen förderlichen und soliden Rahmen sowie robuste Governance-Strukturen für Österreichs Energiewende zu schaffen. Während Strategiedokumente wie der Nationale Energie- und Klimaplan dringend notwendige Maßnahmen darlegen, haben Verzögerungen bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften zu Unsicherheit geführt und die Fortschritte bei der Erreichung der österreichischen Energie- und Klimaziele gebremst. Die jüngst erfolgte Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines flexiblen, verbraucherfreundlichen und kostengünstigeren Stromsystems dar. Österreich sollte nun der Ausarbeitung der sekundären Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Gesetzes sowie der zeitnahen Verabschiedung weiterer ausstehender Rechtsvorschriften Priorität einräumen, darunter der Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes sowie das geplante Gas- und Wasserstoffmarktgesetz. Die ausreichende Ausstattung der E-Control und anderer relevanter Institutionen mit ausreichenden Ressourcen ist entscheidend für die wirksame Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen.
Zeitnahe gesetzliche und regulatorische Maßnahmen sind entscheidend, um Klarheit für Marktteilnehmer zu schaffen, die Kontinuität von Förderprogrammen zu gewährleisten und das Engagement der Regierung für Dekarbonisierung und Energieversorgungssicherheit zu unterstreichen. Die zügige Umsetzung der strategischen Gasreserve während der jüngsten Energiekrise zeigt, wie rasches, koordiniertes gesetzgeberisches Handeln und Konsensbildung greifbare Ergebnisse liefern können.
Konkret bedeutet das, dass die Verabschiedung zentraler primär- und sekundärrechtlicher Vorschriften priorisiert werden muss, die die Systemflexibilität erhöhen, Verbraucher stärken und den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Dazu gehören Maßnahmen zur Straffung von Genehmigungs- und Zulassungsverfahren – insbesondere für Windkraft- und andere erneuerbare Großprojekte – sowie zur Stärkung des Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes auf den Strom- und Fernwärmemärkten.
Um die Dekarbonisierungsziele auf möglichst kosteneffiziente Weise zu erreichen, ist ein umfassender Planungsansatz wichtig, der Synergien im gesamten Energiesystem nutzt, einschließlich Strom, Wärme, Kälte, Gas sowie Wasserstoff- bzw. CO2-Netzen und -Speicherung. Mit dem integrierten Energieinfrastrukturplan hat Österreich einen positiven Schritt hin zu einem sektorübergreifenden Ansatz genommen. Allerdings haben fragmentierte Governance und geteilte Zuständigkeiten zwischen Bund- und Landesbehörden Fortschritte bei der integrierten Planung und dem Energieinfrastrukturausbau behindert. Durch die Bündelung der Aufsicht auf Bundesebene und die Modernisierung der Governance-Strukturen im Rahmen des neuen Klimaschutzgesetzes kann Österreich Genehmigungsverfahren straffen, die Umsetzung von Maßnahmen harmonisieren und den raschen Ausbau erneuerbarer Energien sowie flexibler Ressourcen erleichtern.
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Die Gewährleistung leistbarer Energiepreise in Österreich erfordert entschlossenes Handeln. Österreich würde davon profitieren, fortlaufende Reformen voranzutreiben, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern, die Systemflexibilität zu erhöhen und Netzkosten zu senken. Darüber hinaus ist es wichtig, den Wettbewerb im Strommarkt zu stärken und die regulatorische Aufsicht im Fernwärmesektor auszubauen. Der österreichische Strommarkt ist derzeit durch eine hohe Marktkonzentration und Dominanz etablierter Versorger geprägt. Der Mangel an effektivem Wettbewerb hemmt Innovationen und begrenzt die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Regionale Tarifstrukturen und Überkreuzbeteiligungen dämpfen die Marktdynamik zusätzlich. Gleichzeitig bietet der Fernwärmesektor – ein natürliches Monopol – zwar erhebliches Potenzial für wirksame Dekarbonisierung und mehr Systemflexibilität, wird jedoch durch mangelnde Transparenz und unklare Preisgestaltung beeinträchtigt, was sich in anhaltenden Verbraucherbeschwerden widerspiegelt. Ohne tiefgreifende Reformen besteht die Gefahr, dass diese Marktstrukturen das Vertrauen von Verbrauchern untergraben, Kostensenkungen erschweren und die umfassende Energiewende bremsen.
Für den Strommarkt könnte die Politik strengere Vorschriften einführen, um Kreuzbeteiligungen zwischen Versorgungsunternehmen zu adressieren und dadurch potenzielle Interessenkonflikte zu reduzieren sowie echten Wettbewerb zu fördern. Die Bestimmungen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes zur Förderung des Anbieterwechsels, dessen Nutzung derzeit trotz erheblicher Einsparpotenziale weiterhin gering ist, sollten konsequent um- und durchgesetzt werden. Die Gewährleistung transparenter, leicht vergleichbarer und regional zugänglicher Stromtarife und Endkundenangebote würde Verbrauchern die Fähigkeit verleihen, informierte Entscheidungen zu treffen.
Regulatorische Reformen im Fernwärmesektor sollten auf mehr Preistransparenz und stärkeren Verbraucherschutz abzielen, einschließlich klarerer Offenlegung der Tarifstrukturen sowie der Einrichtung von Mechanismen für Verbraucherrückmeldungen und Streitbeilegung. Ein Übergang zu einer leistungsbasierten Regulierung könnte Effizienz und Investitionen in CO2-arme Technologien fördern. Weitere gezielte regulatorische Maßnahmen – etwa der Vergleich von Fernwärmetarifen und die Veröffentlichung von Leistungsdaten – können ebenfalls die Effizienz und die Rechenschaftspflicht in diesem Sektor stärken. Die Schaffung stärker wettbewerbsorientierter und verbraucherfreundlicher Strom- und Wärmemärkte sollte mit Fortschritten bei der Energieeffizienz sowie gezielten Unterstützungsmaßnahmen zum Schutz der am stärksten gefährdeten Verbraucher einhergehen, wie sie etwa im Elektrizitätswirtschaftsgesetz vorgesehen sind.
Österreich würde zudem von einem Rahmen profitieren, der kommunale Fernwärmepläne mit seinem Ziel der Klimaneutralität in Einklang bringt. Dieser sollte Zwischenziele für den Anteil erneuerbarer Wärme im Fernwärmebereich sowie eine verstärkte Förderung von Geothermie, Solarwärme und nachhaltiger Biomasse vorsehen. Die Regierung könnte zudem regulatorische Anreize und vereinfachte Genehmigungsverfahren für die Einbindung von Abwärme aus Industrie und Rechenzentren in Fernwärmenetzen einführen.
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Die Raumwärme ist der größte einzelne Endenergieverbrauchsbereich in Österreich und damit zentral für die Erreichung der Dekarbonisierungs- und Versorgungssicherheitsziele. Im Jahr 2024 deckte Erdgas weiterhin mehr als 20% des Raumwärmebedarfs, obwohl der Verbrauch rund ein Viertel unter dem Niveau vor der russischen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 lag. Dies unterstreicht die Dringlichkeit, veraltete Heizungsanlagen durch CO2-arme Alternativen zu ersetzen, darunter moderne Wärmepumpen, erneuerbare Energieträger wie Biomasse, Erdwärme und Solarwärme sowie Fernwärme.
Die derzeit erwartete Austauschrate von rund 30 000 Gasheizungen pro Jahr reicht jedoch nicht aus, um die österreichischen Klimaziele zu erreichen, welche einen jährlichen Austausch von etwa 80 000 Anlagen erfordern. Bei diesem beschleunigten Übergang könnte die wirtschaftliche Nutzungsdauer von Gasverteilungsnetzen auf weniger als ein Jahrzehnt begrenzt sein, was die Notwendigkeit eines strategischen und koordinierten Ansatzes zur Bewältigung von Übergangsrisiken verdeutlicht.
Zur Bewältigung dieser Herausforderungen wird die Annahme integrierter Wärme- und Kältepläne auf nationaler und kommunaler Ebene empfohlen. In diesen Plänen sollte der rasche Ausstieg aus fossilen Heizsystemen priorisiert werden, indem Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse vereinfacht werden – insbesondere in dicht besiedelten städtischen Gebieten, in denen Fernwärme am effizientesten und am besten skalierbar ist. Regulatorische Reformen müssen die Signale gegen den Ersatz alter fossiler Heizsysteme durch neue in Bestandsgebäuden verstärken. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sollten mit dem Austausch der Heizungsanlage verknüpft werden, um den Energiebedarf zu senken und die Heizleistung zu optimieren. Darüber hinaus sind gezielte Maßnahmen erforderlich, um strukturelle Hindernisse wie das Vermieter-Mieter-Dilemma zu überwinden, das derzeit tiefgreifende energetische Sanierungen und die Modernisierung von Heizungsanlagen im Mietsektor behindert. Dies könnte finanzielle Anreize für Vermieter sowie Instrumente zur erleichterten Beschlussfassung in Gebäuden mit mehreren Eigentümern umfassen. Die Wärmepläne sollten mit den langfristigen Stilllegungsstrategien für Gasnetze abgestimmt werden, um verlorene Vermögenswerte (stranded assets) zu vermeiden und die Transformationskosten wirksam zu steuern. Mehr Transparenz und ein stärkerer Verbraucherschutz können zudem dazu beitragen, Vertrauen und die Nutzung von Fernwärme zu fördern.
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Die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vergütung von Flexibilität ist entscheidend für ein kosteneffizientes und widerstandsfähiges Elektrizitätssystem in Österreich. Der steigende Anteil variabler erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie stellt das System aufgrund des Ungleichgewichts zwischen Erzeugung und Nachfrage vor wachsende Herausforderungen, insbesondere über die Jahreszeiten hinweg und zu Lastspitzen.
Zur Bewältigung dieser Herausforderungen wurde mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz eine umfassende Reform des österreichischen Stromsektors eingeleitet. Nun sollte Österreich der Umsetzung gezielter Maßnahmen Vorrang einräumen, die flexibles Verhalten in allen Verbrauchersegmenten und bei allen Anlagentypen belohnen. Dazu gehören konkret der Ausbau dynamischer und zeitvariabler Tarife, die durch die hohe Verbreitung von Smart Metern unterstützt werden, um die tatsächlichen Systembedingungen in Echtzeit besser abzubilden und klare Preissignale für Verbraucher und kleine Flexibilitätsanbieter zu setzen. Lokale Flexibilitätsmärkte sollten weiterentwickelt werden, um Flexibilität in Gebieten mit Netzengpässen zu fördern, und die Netzanschlussentgelte könnten angepasst werden, um die Installation von Speichern und anderen Flexibilitätsressourcen an optimalen Standorten zu begünstigen. Bestehende Flexibilitätsmärkte, etwa für Redispatch-Leistungen, müssen kontinuierlich verbessert werden, um eine breitere Marktbeteiligung sowohl großer als auch dezentraler Flexibilitätsressourcen zu ermöglichen.
Parallel dazu sollten regulatorische Rahmenbedingungen angepasst werden, um revenue stacking aus Flexibilitäts- und Strommärkten zu erleichtern und sicherzustellen, dass Flexibilitätsanbieter mehrere Erlösströme erschließen können. Während das ElWG eine gemeinsame Flexibilitätsplattform und klarere Rechte für Aggregatoren einführt, wird eine vollständige Interoperabilität zwischen Produkten von Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern sowie harmonisierte Abrechnungs- und Abwicklungssysteme unerlässlich sein, bevor ein marktübergreifendes revenue stacking über mehrere Dienstleistungen hinweg breit angewendet werden kann. Die Abschaffung doppelter Entgelte für Speicheranlagen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ebenso wichtig ist die konsequente Durchsetzung der Vorgabe für Netzbetreiber, auch netzunabhängige Alternativen in ihrer Netzplanung zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen können nicht nur teure Netzausbauten aufschieben oder vermeiden, sondern auch die Systemstabilität erhöhen und die Gesamtkosten für Endverbraucher senken.
Schließlich wird die Stärkung von Marktsignalen für Verbraucher und Betreiber von Flexibilitätsressourcen systemdienliches Verhalten fördern. Die von der E-Control geplante Reform der Netztarife, einschließlich der Einführung saisonaler und lokaler Netztarife, ist eine positive Entwicklung. Es sind jedoch weitere Reformen erforderlich, um sicherzustellen, dass unterbrechbare Lasttarife und andere Flexibilitätsanreize ausreichende langfristige Signale setzen, um die Nachfrage zu verlagern und Lastspitzen zu reduzieren. Sollte die Förderung von Heimspeichern fortgesetzt werden, sind strenge Kriterien vorzusehen, die einen systemdienlichen Betrieb sicherstellen. Österreich könnte zudem intelligentes Laden von Elektrofahrzeugen fördern sowie Pilotprojekte und regulatorische Rahmenbedingungen für Vehicle-to-Grid-Technologien vorantreiben, insbesondere für öffentliche Flotten und Nutzfahrzeuge, und die Nutzung von Ladeinfrastruktur zu optimalen Zeiten und an optimalen Standorten unterstützen. Darüber hinaus ist die Aufklärung der Verbraucher über die Vorteile der Teilnahme an Laststeuerungsprogrammen von entscheidender Bedeutung.
Durch die Schaffung eines regulatorischen Umfelds, das Flexibilität belohnt, kann Österreich das volle Potenzial seines beträchtlichen Bestands an Flexibilitätsressourcen – Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge sowie private und industrielle Batteriespeicher – erschließen und so letztlich die effiziente Integration erneuerbarer Energien sowie die langfristige Dekarbonisierung des Stromsektors unterstützen.
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Der künftige Ausbau von Photovoltaik und Wind in Österreich muss mit einer soliden Grundstruktur einhergehen, um neue Erzeugungsanlagen effizient in das Stromsystem zu integrieren. Dank einer systemdienlichen Integration können die Systemkosten auf ein geringstmögliches Maß gesenkt werden, indem Netzverstärkungen und -ausbau sowie Investitionen in regelbare Kapazitäten reduziert werden. Die rechtzeitige Umsetzung und Ausweitung der Bestimmungen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes für neue Anlagen mit variabler erneuerbarer Erzeugung – etwa Fernsteuerbarkeit, dynamisches Sollwert-Management, dynamisches Einspeisemanagement und klare Abregelungsprotokolle – sind entscheidende Schritte hin zu einem systemdienlichen Betrieb.
Gezielte Maßnahmen wie systemdienliche Differenzverträge, lokale Signale in Förderregelungen für erneuerbare Energien, Auktionen und Netzanschlussvereinbarungen, hybride Auktionen (z. B. Photovoltaik + Wind + Batterie), flexible Tarife und Spitzenkappung können die Netznutzung weiter optimieren. Die Anwendung der Leitlinien der Europäischen Kommission für die Gestaltung zweiseitiger Differenzverträge kann eine kosteneffiziente Integration erneuerbarer Energien ermöglichen und zu besseren Investitionsentscheidungen führen. Da die Netto-Null-Industrie-Verordnung die Einführung nicht preisbezogener Kriterien bei den Auktionen der Mitgliedstaaten für Energie aus erneuerbaren Quellen vorschreibt, könnte Österreich die Aufnahme von Kriterien für die Integration des Energiesystems in Betracht ziehen. Eine Reform des Netzanschlussverfahrens zur Priorisierung von strategisch ausgerichteten Projekten wird Österreich zu einem ausgewogenen, effizienten und belastbaren Ausbau erneuerbarer Energien verhelfen.
Das Wachstum im Bereich der Photovoltaik in Österreich beruht weitgehend auf Aufdachanlagen, die häufig Vorabinvestitionszuschüsse erhalten, jedoch kaum Anreize für eine systemdienliche Integration bieten. Die derzeitigen Zuschüsse unterstützen den Kapazitätsausbau, ohne Einspeisezeitpunkte oder systemdienliches Verhalten zu beeinflussen, was ohne zusätzliche betriebliche oder lokale Signale die Netzbelastung erhöhen kann. Die zeitnahe Einführung ergänzender Signale, wie z. B. zeitvariabler Tarife, kann systemdienliches Verhalten begünstigen.
Eine systemoptimierte Strategie sollte technische Normen umfassen, die Flexibilität bei neuen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien ermöglichen. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Ein diskriminierungsfreier Marktzugang für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf allen einschlägigen Strommärkten, einschließlich Spot-, Redispatch-, Systemdienstleistungs- und lokalen Flexibilitätsmärkten – schafft zusätzliche Einnahmemöglichkeiten für diese Anlagen. Die Marktregeln sollten überprüft werden, um Hindernisse wie Mindestgebotsgrößen und Aggregierungsobergrenzen zu beseitigen und einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Flexibilitätsanbieter, einschließlich unabhängiger Aggregatoren und verteilter Ressourcen, zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist der Ausbau von Daten- und Digitalisierungsinitiativen von entscheidender Bedeutung, um Flexibilität und eine wirkungsvolle Koordinierung zwischen den Energiesektoren zu gewährleisten. Genaue Prognosen mit hoher räumlicher und zeitlicher Detailgenauigkeit für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, die Nettolast und die Stromflüsse sind für einen sicheren Betrieb und optimale Marktergebnisse entscheidend. Dies sollte nicht allein den Marktteilnehmern überlassen werden, da die Vorteile verbesserter Vorhersagen dem gesamten System zugutekommen, während einzelne Akteure nicht das gesamte Potenzial ihrer Investitionen ausschöpfen können. Österreich sollte die Anforderungen an zentralisierte und dezentralisierte Prognosen weiter verschärfen und sicherstellen, damit alle netzgekoppelten Anlagen für erneuerbare Energien Echtzeitdaten an die Netzbetreiber übermitteln.
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Österreichs Ziel, bis 2030 einen Anteil von 100 % erneuerbarer Energien in der jährlichen Strombilanz zu erreichen, setzt einen erheblichen Anstieg der Windstromerzeugung voraus. Windenergie wird jedoch nach wie vor zu wenig genutzt. Dieses Defizit ist in erster Linie auf Standort- und Zonierungsprobleme zurückzuführen. Langwierige und komplexe Genehmigungsverfahren stellen jedoch ebenfalls eine erhebliche Herausforderung für die rasche Realisierung neuer Windprojekte dar. Ein beschleunigter Zubau von Windkraftanlagen ist nicht nur für die Erreichung des 2030-Ziels unerlässlich, sondern auch zur Unterstützung von Österreichs umfassenderer Elektrifizierungsstrategie, die den Ausbau von Wärmepumpen, Elektromobilität und industriellen Lasten wie der Wasserstofferzeugung mittels Elektrolyse umfasst. Darüber hinaus ist der Zubau von Windkraft in Verbindung mit geeigneten Speicherlösungen entscheidend, um saisonale Versorgungsengpässe zu bewältigen und die Widerstandsfähigkeit des Systems zu stärken.
Zur Verwirklichung dieser Ziele sollte Österreich eine Reihe praktischer Maßnahmen ergreifen, mit denen Hindernisse beseitigt und günstige Investitionsbedingungen für Windenergieprojekte geschaffen werden. Erstens müssen alle verfügbaren rechtlichen Instrumente aktiv genutzt werden, um sicherzustellen, dass die regional ausgewiesenen Windkraftentwicklungsgebiete ohne Verzögerung erschlossen werden, wie dies bereits in Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland der Fall ist. Dazu gehört, öffentliche Flächen in diesen Gebieten durch transparente, langfristige Standardpachtverträge rasch für Windprojekte zugänglich zu machen.
Zweitens ist eine Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens unerlässlich, um Vorlaufzeiten zu verkürzen und Investoren Planungssicherheit zu geben. Um auf den jüngsten Fortschritten aufzubauen, könnte Österreich einen übergeordneten Rahmen für die Energieraumplanung entwickeln. Die Landesbehörden könnten dann den gesamtösterreichischen Bedarf des Energiesystems in ihren Planungsentscheidungen berücksichtigen. Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Genehmigungen im Einklang mit dem Paket „Europäische Netze“ der Europäischen Kommission kann Verwaltungsverfahren zentralisieren, die Einhaltung von Vorschriften vereinfachen und Projektgenehmigungen beschleunigen, wodurch ein rascherer Ausbau gefördert wird. Die Förderung der Einbindung von Interessensträgern und die Klärung der Governance-Regelungen werden schließlich dazu beitragen, lokale Bedenken zu adressieren und die öffentliche Unterstützung zu sichern. Dadurch wird der Weg für den Ausbau der Windenergie weiter geebnet.
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Österreichs energieintensive Industrie war durch den starken Anstieg der Energiekosten infolge der russischen Invasion in der Ukraine sowie den Ausstieg aus russischen Gasimporten erheblichen wirtschaftlichen Schocks ausgesetzt. Die Gesamtwertschöpfung in diesen Wirtschaftszweigen liegt derzeit rund 7 % unter dem Niveau von 2019, wobei die energieintensivsten Sektoren am stärksten betroffen sind. Während die Regierung erhebliche Unterstützung durch befristete Entlastungsmaßnahmen und Förderungen für die Abkehr von fossilen Brennstoffen geleistet hat, benötigt der strukturelle Wandel Zeit und die Aussichten bleiben herausfordernd. Im Rahmen der neuen Industriestrategie wird der bestehende Ausgleich für indirekte CO2-Kosten im EU-EHS bis 2029 verlängert und nach deutschem Vorbild ein Industriestrompreis von 0,05 EUR/kWh für energieintensive Branchen bis 2028 eingeführt. Dies ist eine Reaktion auf den sich abzeichnenden Subventionswettlauf zwischen Ländern im Bereich der Industrieenergie zur Abfederung der Auswirkungen steigender Energietarife, die mit höheren CO2-Preisen und der Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU zusammentreffen.
Zur Unterstützung der fiskalischen und ökologischen Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen sollte die Regierung weiterhin sicherstellen, dass die staatliche Unterstützung für die Industrie gezielt, befristet und in Effizienzsteigerung, Elektrifizierung und andere Übergangspfade hin zu einer CO2-armen Wirtschaft reinvestiert werden. Da öffentliche Mittel begrenzt sind, sollte staatliche Unterstützung gezielt werden, wobei die wirtschaftliche Bedeutung, Beschäftigungseffekte und strategische Relevanz für die Versorgungssicherheit der Lieferkette sorgfältig berücksichtigt werden sollten. Dazu gehört auch die Priorisierung von Sektoren, in denen Eingriffe die größten Klimaauswirkungen, Wettbewerbsvorteile und den langfristig größten Nutzen für öffentliche Mittel erzielen können.
Neben niedrigeren Strompreisen könnte die Regierung ergänzende strukturelle Maßnahmen in Betracht ziehen, wie gezielte Netzentgeltbefreiungen, die Koordinierung mit Nachbarländern zur Vermeidung von Subventionswettläufen und die Festlegung von Marktregeln, die es ermöglichen, dass die Endverbraucher stärker von kostengünstigen erneuerbaren Energien profitieren können. Eine planbare, zeitlich begrenzte Unterstützung, die an klare Dekarbonisierungsergebnisse geknüpft ist, kann Österreichs industrielle Basis sichern, Innovationen fördern und klimapolitische sowie wirtschaftliche Vorteile bringen und gleichzeitig dazu beitragen, einer weiteren Deindustrialisierung entgegenzuwirken.
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Österreich kann auf eine beeindruckende Erfolgsgeschichte technologischer Innovationen in energieintensiven Branchen verweisen, die weltweit Produktionsprozesse verändert haben. Dank hoher Forschungs- und Entwicklungsförderung und zahlreicher transformativer Innovationen in fortgeschrittenen Entwicklungsstadien ist Österreich heute gut positioniert, um nicht nur die eigenen ambitionierten Dekarbonisierungsziele zu erreichen, sondern auch die globale Industrietechnologielandschaft umzugestalten.
Um sein Innovationsökosystem besser zu nutzen und die Einführung innovativer Dekarbonisierungslösungen der Industrie zu beschleunigen, sollte die österreichische Regierung klare, sektorspezifische Regelungen festlegen, die Planungs- und Investitionssicherheit bieten. Die in der neuen Industriestrategie geplante Aufhebung des Verbots der CO2-Abscheidung und -speicherung sowie die Förderung der Nutzung des abgeschiedenen CO2 als Rohstoff eröffnen wichtige neue Dekarbonisierungspfade für schwer zu dekarbonisierende energieintensive Sektoren.
Öffentliche Unterstützung sollte in einen klaren Übergangspfad mit festgelegten Zwischenzielen und Ausstiegsstrategien eingebettet sein, um sicherzustellen, dass Förderungen das Entstehen neuer Märkte sowie learning by doing fördern und nicht zu einer langfristigen Belastung der öffentlichen Finanzen werden. Gut konzipierte öffentlich-private Partnerschaften und zeitlich begrenzte Transformationsfonds können dazu beitragen, Technologien unter österreichischer Federführung – von der wasserstoffbasierten Stahlerzeugung bis zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und ‑Speicherung in der Zementindustrie – zu skalieren und gleichzeitig die Haushaltsdisziplin zu wahren. Durch die Abstimmung von strategischer Priorisierung, Regulierung und Innovationsförderung kann Österreich Klimaneutralität der Industrie erreichen und gleichzeitig seine globale Wettbewerbsfähigkeit im Bereich sauberer Industrietechnologien stärken.
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Für die Erreichung Österreichs ambitionierter Klimaziele ist der Aufbau einer Nachfrage nach emissionsarmem Wasserstoff in schwer zu dekarbonisierenden Industrien wie der Stahl-, Chemie- und Raffineriebranche entscheidend. Dies dient im Kontext des dauerhaften Verbots von Erdgasimporten aus Russland zudem der Energiediversifizierung und eröffnet Möglichkeiten zur Umnutzung von Teilen der bestehenden österreichischen Gasinfrastruktur, die bisher als Drehscheibe für Mitteleuropa gedient hat. Internationale Erfahrungen zeigen, dass Fortschritte bei der Wasserstoffinfrastruktur am ehesten im großen Maßstab gelingen, sobald langfristige Abnahmeverträge gesichert sind.
Eine kurzfristige Priorität ist die fristgerechte Umsetzung und Operationalisierung der für Industrie und Verkehr relevanten RED-III-Ziele. Diese sollten einen transparenten Zielpfad für den Zeitraum 2026-2030 vorsehen, einschließlich Zwischenzielen, Erfüllungsmechanismen und Überprüfungsregeln. Angesichts der derzeitigen Kostendifferenz zwischen emissionsarmem Wasserstoff und fossilen Alternativen sollte Österreich die frühe Abnahme mithilfe von Vertrags- und Risikoabsicherungsinstrumenten absichern, etwa CO2-Differenzverträgen, Fixprämien oder gezielten Dekarbonisierungsbeihilfen für die Industrie aus nationalen und EU-Fördermitteln.
Die Planung der Wasserstoffinfrastruktur sollte parallel erfolgen, jedoch schrittweise und abhängig von gesicherter Nachfrage umgesetzt werden. Der Aufbau eines Wasserstoff-Startnetzes sollte sich auf klar umrissene Industriecluster wie Linz, die Steiermark und den Wiener Raum konzentrieren und dabei Flexibilität hinsichtlich Zeitplan, Umfang und Reichweite des Netzausbaus bewahren. Grenzüberschreitende Verbindungen, einschließlich möglicher Anbindungen an südliche Gaskorridore, sollten in enger Abstimmung mit den österreichischen Nachbarländern, auch im Rahmen des Pentalateralen Energieforums, vorangetrieben und auf gemeinsame Standards und Zeitpläne ausgerichtet werden. Eine Ausweitung sollte erst erfolgen, wenn die regionale Nachfrage konkret wird.
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