Bericht zitieren
IEA (2026), Österreich 2026, IEA, Paris https://www.iea.org/reports/austria-2026?language=de, Licence: CC BY 4.0
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Zusammenfassung
Österreich hat sich eines der ambitioniertesten Klima- und Energieziele weltweit gesetzt, zu deren Erreichung es konkreter Umsetzungsstrategien und einer angemessenen Finanzierung bedarf. Die angestrebte Klimaneutralität bis 2040 – ein ganzes Jahrzehnt vor der Europäischen Union (EU) – und einen Anteil von 100% erneuerbarer Energie an der nationalen jährlichen Strombilanz bis 2030 sind ambitionierte Ziele. Diese Ziele werden durch einen großen Bestand an Wasserkraftwerken (die rund 60 % der Stromerzeugung abdecken) – darunter 5,6 Gigawatt (GW) an Pumpspeicherkapazität – sowie den landesweiten Smart-Meter-Rollout unterstützt. Österreich weist den höchsten Anteil an erneuerbaren Energien am Stromverbrauch in der Europäischen Union auf und ist das erste europäische Land, das einen wegweisenden Ansatz für die integrierte Planung von Energiesystemen entwickelt hat. Die Kluft zwischen Zielvorgabe und tatsächlicher Umsetzung wird jedoch immer größer: Während die gesamtwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen seit 1990 um 16 % gesunken sind, stiegen die Emissionen einschließlich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) um 13 %. Das bedeutet, dass die österreichischen Wälder zunehmend ihre Fähigkeit verlieren, Kohlenstoff zu binden, was die Dringlichkeit verstärkter Minderungsmaßnahmen in allen Sektoren unterstreicht. Österreich muss seine Umsetzungsmechanismen und verfügbaren finanziellen Ressourcen überprüfen und neu ausrichten, um die bestehende Umsetzungslücke zu schließen. Dieser Bericht enthält Empfehlungen, die für die Erreichung der Energie- und Klimaziele in Österreich besonders dringend sind. Dies betrifft insbesondere zwei Schwerpunktbereiche: Flexibilität des Energiesystems und Stärkung der industriellen Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit.
Die Bezahlbarkeit von Energie und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stehen unter Druck. Die österreichische Industrie, die im Jahr 2024 22 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwirtschaftete und 26 % der Beschäftigten stellte, steht vor den Herausforderungen hoher Energiepreise, Wettbewerbsdruck und Dekarbonisierung. Zur Bewältigung der Energiekrise 2021-2022 führte die Regierung Steuererleichterungen, direkte Zuschüsse und gezielte Unterstützungen für Industrie und Haushalte ein, unter anderem für Energieeffizienz und Elektrifizierung. Viele dieser Maßnahmen wurden in letzter Zeit zurückgefahren oder gestrichen. Mit dem im Dezember 2025 verabschiedeten Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wird die Gestaltung des Strommarktes grundlegend reformiert, um die Energiekosten zu senken, die Systemflexibilität zu verbessern, die Verbraucher zu stärken und einkommensschwache Haushalte zu schützen. Es sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich, darunter die Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt (Anbieterwechselrate unter 5 %) und die Verbesserung der regulatorischen Aufsicht im Bereich Fernwärme, auf die rund 20 % der gesamten Wärmenachfrage in Gebäuden entfallen. Die neue Industriestrategie 2035 enthält eine klare Vision und sieht neue Fördermaßnahmen vor, um die Produktivität der österreichischen Industrie, die Attraktivität für Investitionen und den wirtschaftlichen Erfolg zu steigern. Dazu gehören subventionierte Strompreise für die energieintensive Industrie, ein Ausgleich für indirekte CO2-Kosten sowie Investitionen in Innovation und die Förderung der Markteinführung neuer Technologien. Für Verbraucher bieten Energiegemeinschaften einen neuen Weg zu bezahlbarerer Energie: Ende 2025 waren über 11 000 davon aktiv. Weitere rechtliche und regulatorische Verbesserungen können das erhebliche Potenzial solcher Energiegemeinschaften für das Energiesystem erschließen.
Eine Beschleunigung der Gesetzes- und Regulierungsreformen kann Kosten und Flexibilität des Energiesystems verbessern. Lange Verzögerungen bei der Verabschiedung von Gesetzen – darunter das ElWG und das noch ausstehende Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) – haben zu Unsicherheit geführt und Fortschritte gebremst. Es bedarf einer raschen Verabschiedung und Umsetzung entsprechender primär- und sekundärrechtlicher Vorschriften, um die Verbraucher zu stärken, die Flexibilität des Systems zu erhöhen und Großprojekte zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere im Bereich Windenergie, voranzutreiben. Die Regulierungsbehörde E-Control und andere zuständige Stellen müssen mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden, um neue Rechtsvorschriften wirksam umsetzen zu können. Eine Bündelung der Aufsicht auf Bundesebene sowie eine Modernisierung der Governance-Strukturen durch ein neues Klimaschutzgesetz könnten den raschen Ausbau der Infrastruktur durch straffere Planung, Genehmigungsverfahren und Maßnahmenumsetzung erleichtern. Der integrierte Netzinfrastrukturplan (NIP) ist ein positiver Schritt in Richtung einer integrierten Planung, die Synergien zwischen den Strom-, Gas- und Wasserstoffsektoren nutzt. Es sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich, um die Stilllegung von Gasnetzen, den Ausbau von Fernwärme und Wärmespeichern sowie die Abstimmung der Wasserstoff- und Wärmeversorgungsstrategien zu koordinieren.
Aufbauend auf dem „Solarboom“ in Österreich muss der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden. Dabei muss der Schwerpunkt auf systemdienlicher Integration liegen. 90 % des Strombedarfs in Österreich wurden 2024 durch erneuerbare Energien gedeckt, wobei der Anteil der fluktuierenden erneuerbaren Energien bei 23 % lag. Die Photovoltaik (PV) hat sich rasant entwickelt und im Jahr 2024 einen Anteil von 11,3 % an der Stromversorgung erreicht. Der Ausbau der Windenergie muss vorangetrieben werden, um den saisonalen Bedarf zu decken und die Schwankungen der Solarstromerzeugung auszugleichen. Österreich ist jedoch aufgrund von Genehmigungshürden und Governance-Herausforderungen derzeit nicht auf Kurs, das Ziel einer zusätzlichen jährlichen Stromerzeugung von rund 10 Terawattstunden (TWh) bis 2030 zu erreichen. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweisung von Windzonen müssen vollständig ausgeschöpft werden. Darüber hinaus sind transparente, langfristige Pachtverträge für öffentliche Flächen, eine koordinierte Raumplanung, vereinfachte Genehmigungsverfahren sowie eine proaktive Einbindung der Stakeholder erforderlich. Durch eine bessere Nutzung von Daten und digitalen Technologien, die Einbindung weiterer Akteure in Flexibilitätsleistungen sowie die Reform der Netzanschlussverfahren wird sichergestellt, dass erneuerbare Energien zur Netzstabilität und Kosteneffizienz beitragen. Dies muss durch eine umfassende Modellierung des Energiesystems unterstützt und begleitet werden.
Die Systemflexibilität muss mit dem steigenden Anteil fluktuierender erneuerbarer Energien und der Elektrifizierung Schritt halten, um die Angebots- und Nachfrageschwankungen auszugleichen. Im integrierten Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) Österreichs wird prognostiziert, dass sich der Strombedarf bis 2030 um 26% und bis 2040 um mehr als 75% gegenüber 2024 erhöht. Zur Deckung dieses Bedarfs verweist der Nationale Energie- und Klimaplan (NECP) darauf, dass zwischen 2020 und 2030 zusätzliche 35 TWh erneuerbarer Stromerzeugung erforderlich sind. Flexibilität ist in diesem Zusammenhang der Schlüssel zur Integration erneuerbarer Energien, zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit, zur Anpassung an Änderungen des Nachfrageverhaltens und zur Verbesserung der Bezahlbarkeit. Mit dem ElWG wurde der Rahmen für Flexibilität gestärkt: Es wurden doppelte Netzentgelte für Speicher (sowohl für die Entnahme als auch für die Einspeisung von Strom) abgeschafft, dynamische und zeitvariable Tarife sowie lokale Flexibilitätsmärkte eingeführt und den Netzbetreibern die Verpflichtung auferlegt, vor Investitionen in den Netzausbau Flexibilitätslösungen zu prüfen. Ein weiterer Ausbau der Maßnahmen zum Lastmanagement ist unerlässlich, unter anderem durch die Schaffung von Anreizen für intelligentes Laden von Elektrofahrzeugen. Durch die Stärkung der Marktsignale und die Ermöglichung von revenue stacking auf Spot-, Regelenergie- und Systemdienstleistungsmärkten wird das volle Potenzial der österreichischen Flexibilitätsressourcen ausgeschöpft.
Österreichs Forschungs- und Innovationsökosystem bildet die Grundlage für eine Führungsrolle in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren. Die öffentlichen FuE-Ausgaben überstiegen 2024 mit 3,3 % des BIP den bisherigen Rekordwert. Die öffentlichen FuE-Ausgaben im Energiebereich (401 Mio. EUR) unterstützten Innovation in den Bereichen Wasserstoff, CO2-Abscheidung, -Speicherung und
-Nutzung (CCUS), Energieeffizienz sowie Elektrifizierung und in weiteren energiepolitisch relevanten Bereichen. Die fortschreitende Elektrifizierung der Industrie trägt zwar entscheidend zur Emissionsminderung und zu Produktivitätsgewinnen bei, doch die Dekarbonisierung vieler Hochtemperaturprozesse erfordert andere Lösungen, darunter Wasserstoff und CCUS. Die Wasserstoffstrategie für Österreich sieht bis 2030 den Aufbau von 1 GW Elektrolysekapazität sowie die Substitution von mindestens 80 % des fossilen Wasserstoffs in der Industrie vor. Die Aufhebung des Verbots der geologischen CO2-Speicherung (unter strengen Auflagen) und die Anpassung der CO2-Marktmechanismen an neue Technologien werden die industrielle Transformation weiter vorantreiben. Eine befristete, gezielte Unterstützung bei den Energiekosten für energieintensive Sektoren sollte an klare Dekarbonisierungsziele und Reinvestitionen in CO2-arme Technologien geknüpft sein. Marktregeln, die sicherstellen, dass der Preisvorteil kostengünstiger erneuerbarer Energien stärker bei den Endverbrauchern ankommt, tragen dazu bei, die industrielle Basis Österreichs während des Übergangs zu sichern. Eine Abstimmung mit den Nachbarländern soll dazu beitragen, einen Subventionswettlauf zu vermeiden.
Die Dekarbonisierung des Gebäudebestands und des Verkehrssektors ist für die Erreichung der österreichischen Klimaziele unerlässlich. Österreich hat durch Effizienzsteigerungen und den Ersatz von Ölkesseln durch nachhaltige Alternativen wie Fernwärme und Biomassekessel erhebliche Fortschritte bei der Reduzierung der Emissionen im Gebäudebereich erzielt. Der Anteil von Erdöl am Energieverbrauch von Gebäuden sank zwischen 2005 und 2024 von 23 % auf 8 %. Allerdings sind noch immer rund 850 000 Gasheizkessel und 450 000 Ölheizkessel in Betrieb, und der Austausch fossiler Heizsysteme schreitet nicht rasch genug voran. Zur Beschleunigung des Übergangs sind integrierte Wärme- und Kältepläne auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene, vereinfachte Genehmigungsverfahren für Wärmepumpen und Fernwärme sowie gezielte Anreize für Vermieter und Mieter erforderlich. Im österreichischen Verkehrssektor, der für 38 % der energiebedingten Emissionen verantwortlich ist, wurden Fortschritte bei der Reduzierung der Emissionen sowie beim Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und der Elektrifizierung der Bahn erzielt. Leichte Nutzfahrzeuge stellen den zweitgrößten Endenergieverbrauch dar (rund 160 Petajoule [PJ]), was die anhaltende Bedeutung einer beschleunigten Einführung von Elektrofahrzeugen unterstreicht; das Tempo der Umstellung auf Elektromobilität bleibt jedoch insbesondere in ländlichen Gebieten eine Herausforderung. Zu den wichtigsten Empfehlungen zählen die verstärkte Förderung von Elektrofahrzeugen, die Beseitigung regionaler Ungleichheiten im Bereich der Ladeinfrastruktur sowie der Ausbau von Anreizen für die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene.
Die Energiesicherheitslage Österreichs hat sich dramatisch gewandelt. Dies verdeutlicht, dass Klimaschutz und Versorgungssicherheit sich gegenseitig verstärken. Vor 2022 deckte Österreich 80 % seines Erdgasbedarfs durch Importe aus der Russischen Föderation – eine Abhängigkeit, die infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine eine radikale Strategieänderung erforderlich machte. Die Regierung hat rasch reagiert und unter anderem die strategische Gasreserve auf 20 TWh erhöht, das Diversifizierungsgesetz verabschiedet sowie Infrastrukturaufrüstungen priorisiert, darunter die Gasleitung „WAG Loop 1“ für reverse flows. Österreich hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 5 TWh erneuerbares Gas ins Netz einzuspeisen und sich als Wasserstoff-Drehscheibe zu positionieren, wobei bestehende Leitungen für den künftigen Wasserstofftransport genutzt werden sollen. Dazu sollte Österreich eine verlässliche Nachfrage für künftigen emissionsarmen Wasserstoff schaffen und Infrastrukturinvestitionen mit der Entwicklung von Nachfrage-Clustern und internationalen Korridoren abstimmen, gemeinsam mit seinen regionalen Partnern.
Durch die Abstimmung von Maßnahmen und Zielsetzungen kann Österreich seine Klima- und Energieziele erreichen und seine Führungsrolle weiter ausbauen. Das weitgehend dekarbonisierte Stromnetz bildet eine solide Grundlage für die Energiewende des Landes. Dank seiner Pumpspeicherkapazitäten und der gut ausgebauten grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen fungiert Österreich zudem bereits als „Batterie“ für die Region. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, bedarf es jedoch eines kohärenten Maßnahmenpakets über alle Sektoren hinweg, unterstützt durch zeitnahe Rechtsvorschriften, einen beschleunigten Infrastrukturausbau und anhaltende Investitionen in saubere Technologien. Dazu müssen Reibungsverluste zwischen Bund und Ländern überwunden, der Netzausbau beschleunigt und strengere Maßnahmen in den zurückbleibenden Sektoren Wärme und Verkehr durchgesetzt werden. Österreich kann durch die Verschärfung der Rechtsvorschriften und Verordnungen zur Dekarbonisierung der Industrie und zum Aufbau eines flexiblen, CO2-armen Energiesystems mit gutem Beispiel vorangehen, die Versorgungssicherheit stärken und die Energiewende in Europa vorantreiben.